Ihr Standort: movisco // Blog »
kontakt mail icon
kontakt phone icon

Financial & Regulatory Reporting – movisco-EBA-Update: das neue movisco Reporting Update #10

EBA-Leitlinien und technologische Anforderungen prägen das Financial & Regulatory Reporting 2026

Auch in den letzten Monaten dieses Jahres hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wieder interessante Veröffentlichungen herausgegeben hinsichtlich ihrer EBA-Leitlinien. Wie gewöhnt, beleuchten wir im heutigen movisco-Reporting Update einige der relevantesten EBA-Publikationen der vergangenen Monate mit direktem Bezug auf Financial Reporting & Regulatory Reporting.

Zunächst werden wir uns mit der Messung der CVA-Risikobelastung bei Securities Financing Transactions beschäftigen. Desweiteren wollen wir das aktualisierte ITS Benchmarking beleuchten. Zu guter Letzt wollen wir einen kleinen Blick in die Zukunft werden und stellen kurz und knapp das ESAs‘ Joint Committee (ESAs JC) Arbeitsprogramm für 2026 vor.

Tipp:

Neben unseren zusammenfassenden EBA-Updates veröffentlichen wir regelmäßig vertiefende Beiträge zu spezifischen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen – zuletzt etwa zum BaFin Risikobericht 2025, zu BCBS 239 oder dem EBA Bankenstresstest 2025.

EBA konkretisiert CVA-Risiko bei Securities Financing Transactions – Materialität künftig klar geregelt

Am 29. Oktober 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihren Final Report zu den Entwürfen der Regulatory Technical Standards (RTS) zum Credit Valuation Adjustment (CVA)-Risiko von Securities Financing Transactions (SFTs) veröffentlicht.

Kernelement: Quantitative Materialitätsgrenze von 5 %

Die EBA führt in den RTS eine klare, quantitative Methodik ein:

Materialitätstest:
Banken vergleichen die CVA-Kapitalanforderung mit und ohne Einbeziehung der fair bewerteten SFTs.
Der Quotient (a – b)/b gilt als Maß für die zusätzliche CVA-Belastung.

  • a = CVA-Eigenmittelanforderung inkl. fair bewerteter SFTs
  • b = CVA-Eigenmittelanforderung exkl. fair bewerteter SFTs

Schwellenwert:
Überschreitet der Wert 5 %, gelten die SFTs als Material und müssen in den CVA-Kapitalrahmen aufgenommen werden.

Bewertungsfrequenz:
Die Prüfung erfolgt quartalsweise, analog zu den COREP-Meldezyklen.

Damit schafft die EBA einen einheitlichen, objektiven Ansatz, der Vergleichbarkeit und Wettbewerbsneutralität zwischen Instituten fördern soll.

EBA aktualisiert Benchmarking-ITS: Fokus auf Stabilität für 2026

Die EBA hat im August 2025 ihren finalen Bericht zur Anpassung der Benchmarking-ITS veröffentlicht. Ziel ist die Vorbereitung des Benchmarking-Exercises 2026 – vor dem Hintergrund der erneuten Verschiebung des FRTB auf 2027.

Marktrisiko

Die Datenerhebung bleibt auf Institute mit internen Modellen (IMA) beschränkt. Diese melden weiterhin ASA-bezogene Informationen, um Vergleichbarkeit und Datenqualität sicherzustellen. Neue Templates, insbesondere 106.02, strukturieren die Validierungsdaten besser. Eine Ausweitung auf ASA-Banken erfolgt erst mit dem tatsächlichen FRTB-Start.

Kreditrisiko

Hier harmonisiert die EBA die Portfoliostruktur mit dem überarbeiteten aufsichtsrechtlichen Reporting (CRR3). Ein Mapping-Ansatz sorgt dafür, dass Datenkonsistenz und Zeitreihen erhalten bleiben, ohne den Meldeaufwand zu erhöhen.

JC ESAs Arbeitsprogramm 2026: DORA, IKT-Resilienz und sektorübergreifende Aufsicht

Am 16. Oktober 2025 hat das Joint Committee (JC) sein Arbeitsprogramm für 2026 veröffentlicht. 
Ziel ist es, die Zusammenarbeit über Sektor- und Themengrenzen hinweg zu vertiefen und ausgewählte Querschnitts­risiken im europäischen Finanzsystem gemeinsam anzugehen.

Schwerpunktthemen im Überblick

Die im Arbeitsprogramm genannten Hauptbereiche umfassen:

  • Umsetzung und Überwachung des Aufsichts-Rahmens für kritische Dritt-IKT/ICT-Dienstleister im Rahmen des Digital Operational Resilience Act (DORA) – damit die digitale Betriebsresilienz der Finanzmärkte gestärkt wird.
  • Gemeinsame Risikoanalysen angesichts hoher geopolitischer Unsicherheiten und makroökonomischer Spannungen – um frühzeitig Verwundbarkeiten im Finanzsystem zu identifizieren.
  • Verbraucher- und Anlegerschutz inklusive Finanzbildung – als Teil der Initiative für eine europäische „Savings & Investment Union“.
  • Beobachtung der Entwicklungen im Verbriefungs-/Securitisation-Markt, sowie Zusammenarbeit bei Themen wie Finanzkonglomerate, Innovation Facilitatoren und Kreditrating-Agenturen.  
  • Unterstützung der Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – also der Nachhaltigkeitsoffenlegungen im Finanzbereich. 

Fazit: Fazit: Digitale Resilienz (DORA), Nachhaltigkeitsoffenlegung, Verbraucherschutz und gemeinsame Risikoanalysen rücken 2026 in den Fokus

Die jüngsten Veröffentlichungen der europäischen Aufsichtsbehörden zeigen ein klares Bild: 2026 wird ein Jahr der Konsolidierung und technischen Verfeinerung.

Mit den RTS zum CVA-Risiko bei SFTs schafft die EBA erstmals klare, quantitative Kriterien für Materialität und Prüfungsfrequenz – ein wichtiger Schritt zu mehr Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit.

Die Änderungen der Benchmarking-ITS setzen dagegen auf Kontinuität und Datenharmonisierung, um Stabilität im Übergangsjahr vor der FRTB-Einführung zu sichern.

Das Joint Committee Work Programme 2026 hebt schließlich die zunehmende sektorübergreifende Zusammenarbeit hervor: Themen wie digitale Resilienz (DORA), Nachhaltigkeitsoffenlegung, Verbraucherschutz und gemeinsame Risikoanalysen rücken ins Zentrum der Aufsicht.

Hintergrund

Die Leitlinien der EBA sollen europaweit einheitliche Standards für Governance, Risikomanagement und interne Kontrollsysteme (IKT) bei der Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionen schaffen. Sie richten sich an alle Institute im EBA-Aufsichtsbereich (EBA/GL/2024/14) sowie an Zahlungsdienstleister und Krypto-Dienstleister im Rahmen der Geldtransferverordnung (EBA/GL/2024/15).

Die movisco AG befasst sich intensiv mit diesen Themen und unterstützt Banken aktiv bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Financial Reporting & Regulatory Reporting – sprechen Sie uns gerne an: info@movisco.com.

Ebenfalls immer gut informiert sind Sie mit THE BANKING QUARTERLY - A movisco REPORT. Unser Newsletter erscheint einmal pro Quartal und versorgt Sie mit aktuellen Infos rund ums Banking. Hier geht's zum kostenfreien Abo.


Ihre Ansprechpartnerin

Susanne Jung

info@movisco.com
elektronische Visitenkarte

Fon +49 40 767 53 777

Schnellkontakt-Formular

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben Fragen?

Wir freuen uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme!