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Die Ziele des Pariser Klimaabkommens sind laut UN-Generalsekretär António Guterres mit dem derzeitigen Kurs nicht erreichbar. Die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf maximal 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit ist das gemeinsame Ziel des Abkommens, welches jedoch nur mit weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen erreicht werden kann.

Auszüge aus dem Beschluss (EU) 2020/852

  1. Am 25. September 2015 hat die UN-Vollversammlung einen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet (Agenda 2030).
  2. Am 5. Oktober 2016 wurde das innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris von der Union genehmigt (Beschluss (EU) 2016/1841) und das Ziel festgelegt, entschlossener gegen Klimaänderungen vorzugehen.
  3. Im Dezember 2016 beauftragte die Kommission eine Sachverständigengruppe mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der Union für ein nachhaltiges Finanzwesen.
  4. In ihrer Mitteilung vom 8. März 2018 veröffentlichte die Kommission ihren Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“. Eines der Ziele dieses Aktionsplans ist die Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum hin zu einer stärkeren Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Die Europäische Zentralbank hat gemeinsam mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) den „Leitfaden zu Klima und Umweltrisiken“ veröffentlicht und wird in Dialogen zwischen der EZB und den bedeutenden Instituten herangezogen. Darüber hinaus gilt der Leitfaden als Orientierungshilfe für die weniger bedeutenden Institute.

Insgesamt wird betont, den Leitfaden in Verbindung mit anderen Veröffentlichungen, insbesondere dem Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP), zu lesen. Darüber hinaus wird den Instituten angeraten, die Veröffentlichungen u.a. der Europäischen Kommission, der EBA, des Network for Greening the Financial System (NGFS), des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, des Finanzstabilitätsrats, der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen (Task Force on Climate-related Financial Disclosures – TCFD) in die Überlegungen einzubeziehen.

Im Finanzstabilisierungsbericht vom 19. November 2019 stellt die Bundesbank fest, dass zwei Drittel der befragten Institute noch keine klimabezogenen Risiken in ihrem Risikomanagement berücksichtigt haben; weiterhin beschreibt sie darin mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Finanzsystem und verweist auf die Ergebnisse von NGFS und TCFD.

Gleichzeitig greift die BaFin in ihrer zweiten Ausgabe 2019 „BaFin Perspektiven“ das Thema Nachhaltigkeit mit Unterstützung des BMF auf und verdeutlicht den zunehmenden Fokus auf „Sustainable Finance“.

Es wundert deshalb nicht, dass die BaFin zu Beginn des Jahres mit dem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ den Fokus für die Banken weiter schärft. Die Aufsicht mahnt, Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu diskutieren und in ihren Planungen in Bezug auf Klimatische Katastrophen zu berücksichtigen.

Für eine strukturierte Berücksichtigung bedarf es eines Top-Downs verabschiedeten Vorgehens, in dem ein Plan erstellt wird, der mit einer Analyse des Status Quo startet und in einem regelmäßigen Reporting mündet.

Die movisco AG berät die Finanzbranche in Themen u.a. des Risikomanagements und des Reportings und bietet die Möglichkeit von methodisch strukturierten Implementierungsansätzen, unter anderem mit Awareness-Workshops zum Thema „Sustainable Finance“ für eine Implementierung in Ihrer Organisation.


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