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Supervisory Reporting: DPM, ITS & Validierungsregeln kurz erklärt

Regelmäßig sind Kreditinstitute im europäischen Währungsraum dazu aufgefordert, einerseits Daten bzw. Informationen über Aktiv- und Passivgeschäft direkt an die Aufsicht zu übermitteln („Supervisory Reporting“) und andererseits diese im Rahmen der Anforderungen an die Offenlegung („Disclosure“) zu publizieren. Empfänger ist im Falle des Supervisory Reportings die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, kurz EBA.

Bei diesen Meldeprozessen fallen oft die Termini „Data Point Model" (DPM), „Implementing Technical Standards“ (ITS), „EBA Filing Rules” und „Validation Rules“ (Validierungsregeln). Sie verstehen nur Bahnhof? Sie finden sich grundsätzlich wieder, aber wie effizient sind Ihre Prozesse hinsichtlich Anpassungen und wie hoch ist der Automatisierungsgrad? movisco gibt Ihnen einen Einblick in die Thematik.

Das Data Point Model der EBA

Um die Daten aller berichtenden Kreditinstitute für das Supervisory Reporting (u.a. FINREP, COREP, Asset Encumbrance) an jedem Berichtsstichtag möglichst effektiv verarbeiten zu können, hat die EBA das Data Point Model, abgekürzt „DPM“, eingeführt.  

Hierbei handelt es sich um ein abstraktes Datenmodell: Durch eine große Menge an Parametern mit unterschiedlichsten Ausprägungen werden Datenpunkte spezifiziert. Die Kombination der verwendeten Parameter und deren Ausprägung definieren in Summe einen einmaligen Datenpunkt, dem ein Wert (zum Beispiel „Buchwert“) zugeordnet werden kann. Durch Kombinationen der Datenpunkte können vollständige Tabellen oder Templates erzeugt werden.  

Die fachlichen Vorgaben sind in Excel in Form von Tabellen dargestellt (vgl. beispielsweise DPM 3.0. Hierauf wird im Absatz „ITS“ näher eingegangen. Sie werden aber niemals in dieser Form übermittelt, sondern ausschließlich im XBRL-Format. 

EBA Filing Rules & XBRL

Wie im obigen Block erwähnt, werden die zu meldenden Daten nicht via Excel-Template an die EBA übermittelt, sondern im XBRL-Format. Ein Format, das auf XML beruht und speziell für den Einsatz zur elektronischen Darstellung von Risiko- und Finanzkennzahlen großer Unternehmen entwickelt worden ist.  

Das genaue Format wird mit Hilfe von Taxanomien vorgegeben – exemplarisch sieht dies für die FINREP-Tabelle 4.4.1 wie folgt aus: 

Was Kreditinstitute im Rahmen des Prozesses der Datenübermittlung berücksichtigen müssen, ist in den EBA Filing Rules niedergeschrieben. Unter anderem ist hier vorgegeben, wie ein Kreditinstitut vorzugehen hat, wenn eine Validierungsregel (vgl. Absatz „Validation rules“) nicht eingehalten worden ist.

Implementing technical standards (ITS)

Die ITS bilden die fachlichen Vorgaben für sämtliche Meldungen an die EBA und zur Veröffentlichung. Dies ist in sogenannten „Annexes“ organisiert: Einerseits bestehend aus Excel-Dokumenten, in denen dargestellt wird, wie (theoretisch) die Tabelle aussieht, andererseits aus Word-/PDF-Dokumenten, die die fachlichen Vorgaben in den Excel-Dokumenten nochmals ausführlich erläutern und ergänzen. 

Die folgende Abbildung veranschaulicht dies für das Supervisory Reporting im DPM 3.0: 

Diese Anforderungen sind in keiner Weise statisch, sondern unterliegen regelmäßigen Updates seitens der Aufsicht, deren Umfänge höchst unterschiedlich ausfallen können:  

Angefangen von der Umbenennung einer Zeile, über das Einfügen zusätzlicher Zeilen und Spalten in einem Template oder bis hin zu völlig neuen Tabellen (beispielsweise Covid-19 Reporting). Seltener kommen solch große Änderungen wie die Einführung der CRR2 zum 30.06.2021 zum Tragen. 

Bereits Ende 2019 hat die EBA im Rahmen der EBA risk reduction package roadmaps erklärt, auch zukünftig regelmäßig den Reportingumfang anzupassen.

  • Wie Sind Sie hierzu aufgestellt?  

  • In welchem Fall wird ein Projekt aufgesetzt – wann reicht ein Change-Request? 

  • Wie schnell können Sie auf neue Anforderungen reagieren? 

  • Wie hoch ist der Automatisierungsgrad? 

Validation rules (Validierungsregeln)

Natürlich müssen sämtliche Meldungen, die im Rahmen des Supervisory Reportings erstellt und an die EBA übermittelt werden, auch in sich und zueinander konsistent sein. Das stellt die EBA mit den Validierungsregeln sicher: 

Aktuell existieren beinahe 9000 (!) Validierungsregeln allein für das Supervisory Reporting. Bei einer Verletzung erscheint bestenfalls ein „Warning“ (d.h. Meldung darf so abgegeben werden) oder im schlechtesten Fall ein „Blocking“ (d.h. Meldung wird nicht angenommen). 

Mit jedem neuen DPM wird dieses Regelwerk aktualisiert. Es erfolgen allerdings auch Aktualisierungen in unregelmäßigen Intervallen. Dies wird in der Regel auf der Homepage der EBA bekannt gegeben. 

Auch hier müssen Sie sich fortlaufend folgende Fragen stellen: 

  • Wie schnell können Sie auf neue Anpassungen reagieren? 

  • Wie hoch ist der Automatisierungsgrad? 

  • Sind diese Prozesse effektiv und effizient? 

  • Wie stellen Sie Vollständigkeit sicher? 

Unsere Expertise – sprechen Sie uns hierzu an!

Wir helfen unseren Kunden dabei, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen am Datenhaushalt und an ihren Prozessen zu identifizieren und zu klassifizieren. So können diese den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten, die erforderlich sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen stets zu erfüllen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Identifikation von Handlungsoptionen und verweisen auf unsere umfassende Expertise im Themenfeld FINREP und Offenlegung.


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