Die FinStabDEV – kurz für „Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung“ steht in den Startlöchern und ist für uns bei der movisco ein großes Thema. Nach der erstmaligen Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums in Form eines Referentenentwurfs am 20.12.2019, ist diese Herausforderung aufgrund des geschichtlich wohl einmaligen Geschehens rund um die „Covid-19“-Pandemie erst einmal auf Eis gelegt geworden. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben…
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine finale Verordnung seitens der Bundesregierung verabschiedet worden ist, sind konkrete Angaben zur Meldepflicht (findet das Proportionalitätsprinzip Anwendung?), Frequenz (vierteljährlich / halbjährlich / ganzjährig?) und Umfang noch nicht final.
Der Referentenentwurf hält jedoch enorme Anforderungen an Informationen über jegliche Immobilienkredite parat. Hier ein kleiner Auszug aus dem Fundus des Entwurfs:
Angaben zur Lage der Wohnimmobilie
Beleihungs- und Marktwert der Wohnimmobilie
Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe und zum Meldezeitpunkt
Realisierungsquote nach Verwertung
Anteil der Darlehen mit Restschuldversicherung
Gesamteinkommen des Darlehensnehmers
Quotient aus Schuldendienst und Einkommen
Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen
Natürlich ist die Schnittmenge zu Anacredit nicht leer und man kann auf bestehende Reportingprozesse aufsetzen. Hierzu haben wir bereits erste Ansätze entwickelt, um unsere Kunden zu unterstützen. Die Herausforderungen aber, die o.g. Informationen für Immobilienkredite in den Reportingsystemen der Kreditinstitute vorzuhalten, ist nicht zu unterschätzen.
Wie eingangs erwähnt, rührt der erste Referentenentwurf vom 20.12.2019. Zwischenzeitlich hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 15.05.2020 in einer Pressemitteilung als Reaktion auf das Geschehen rund um die Pandemie wie folgt geäußert:
„Die Arbeiten an der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung werden nicht länger prioritär verfolgt.“
Nach einer direkten Anfrage der movisco AG bei der CDU/CSU Bundestagsfraktion am 14.12.2020 hinsichtlich des Umsetzungsstandes ist nun Folgendes geplant:
Die Verordnung soll Anfang 2021 in Kraft treten und es ist ein Umsetzungszeitraum von 18 Monaten vorgesehen. Eine erste Datenabfrage durch die Bundesbank ist somit spätestens im zweiten Halbjahr 2022 fällig.
Wenn die Deutsche Bundesbank bei der Analyse der zugelieferten Daten Gefahren für die Finanzstabilität feststellt, wird sie Maßnahmen einleiten, um beispielsweise einer Immobilienblase entgegenzuwirken. So könnte zum Beispiel die Kreditvergabe zum Wohnimmobilienerwerb per Allgemeinverfügung beschränkt werden, was die Flexibilität und Ertragssituation von Instituten bei Baufinanzierungen erheblich limitieren würde.
Wir werden unsere Kunden dabei unterstützen, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen am Datenhaushalt zu identifizieren und zu klassifizieren. So können diese den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten, die erforderlich sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Identifikation von Handlungsoptionen und verweisen auf unsere umfassende Expertise im Themenfeld AnaCredit sowie auf unseren Projektansatz zum Thema FinStabDEV.
Wir freuen uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme!