Das neue movisco Reporting Update liefert Ihnen eine Zusammenstellung über die aktuellen Themen, Arbeitsbereiche und Anforderungen seitens der europäischen Aufsichtsbehörden und auch der nationalen Vorgaben bspw. im Hinblick auf Bilanzierung.
Unsere heutigen Themen lauten:
In den folgenden Abschnitten gewähren wir einen kurzen Einblick in die o.g. Themen und geben Ausblicke, welche weiteren Schritte seitens der Aufsichtsbehörden aktuell geplant sind.
Zu dieser Übung veröffentlichten die „ESAs“, also das Dreigestirn der europäischen Bankenaufsichtsbehörden bestehend aus EBA, EIOPA und ESMA, am 08. Januar 2024 ein Konsultationspapier über den „ESAP“ mit der Bitte um Feedback im Rahmen des Konsultationsprozesses bis zum 08. März 2024. Der „ESAP“ wird voraussichtlich im Juli 2026 an den Start gehen und spätestens ab Juli 2027 Informationen veröffentlichen.
Die „ESAs“ verfolgen damit das Ziel, das von beaufsichtigten Unternehmen bereits veröffentlichte Zahlenwerk einheitlich, zentral und einfach für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei sind keine zusätzlichen Offenlegungspflichten seitens der europäischen Aufsichtsorgane geplant.
Die Schwerpunkte des Konsultationspapiers liegen auf den Themen
Die Instanzen, die für die Datenerfassung verantwortlich zeichnen werden, werden seitens der EU festgelegt. Hierbei kann es sich beispielsweise um die nationalen Zentralbanken der EU-Staaten handeln. Diese Institutionen leiten dann die Daten an die ESMA weiter, die mit der Aufgabe betraut wird, den „ESAP“ einzurichten und die dabei folgende Mindestanforderungen zu erfüllen hat:
Das „Joint Committee“ der „ESAs” ist mit den Befugnissen ausgestattet, bestimmte Aspekte dieser Funktionalitäten vorzugeben. Genau dies ist nun Inhalt des Konsultationspapiers – genauso wie die Vorgaben an die verschiedenen Instanzen zur Datenerfassung wie beispielsweise:
Zu dieser Übung veröffentlichte die „EBA“ (European Banking Authority) am 08. Januar 2024 ein Konsultationspapier über das „Benchmarking of Internal models“ mit der Bitte um Feedback im Rahmen des Konsultationsprozesses bis zum 27. März 2024. Die finalen Anforderungen sind für die „Benchmarking of Internal models Exercise“ im Jahre 2025 relevant.
Die EBA und ihre nationalen Vertretungen sind gesetzlich verpflichtet, sich jährlich von der Qualität der „internen Modelle“, die zur Berechnung von Eigenkapitalanforderungen Anwendung finden, zu überzeugen.
Hierzu berechnet die EBA „Benchmark“-Werte, die einen Vergleich zwischen den Risikoparametern der überwachten Kreditinstitute ermöglichen. Diese Berechnung dieser „Benchmark-Werte“ erfolgt über Datenanlieferungen der teilnehmenden Banken, welche „Benchmark-Portfolios, -Templates und -Definitionen“ inkludieren.
Für das Kreditrisiko sind nur minimale Anpassungen der zu liefernden Templates vorgesehen. Beim Marktrisiko hingegen sind, um den erweiterten Anforderungen des „Internal Model Approach (IMA) Frameworks“ aus dem „Fundamental Review of the Trading Book (FRTB)“-Prozess Rechnung zu tragen, umfangreichen Erweiterungen geplant.
Hierbei sind insbesondere Information über die folgenden Metriken erforderlich:
Die EBA verspricht von diesen Erweiterungen sich drei wesentliche Zielsetzungen:
Auch im Jahr 2024 haben die europäischen Aufsichtsbehörden für Banken zahlreiche Themen auf Ihrer Agenda, unter anderem den „ESAP“ sowie die Erweiterungen des „Benchmarking of Internal models“. Diese rufen umfangreichen Handlungsbedarf der europäischen Banken hervor.
Die movisco AG hat sich bereits mit diesen Themen ausführlich befasst – sprechen Sie uns daher gerne an.
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