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Überarbeitung der Anforderungen an die Offenlegung Phase I (BCBS 309, EBA/GL/2016/11)

Autoren:
Benjamin Schmidt
Kategorie:
Business Consulting
Schlagwort:
Business Consulting
Aufsichtsrecht
Financial Reporting
Gesamtbanksteuerung
Sustainable Finance
Bilanzierung
Referenz

Zur internationalen Vereinheitlichung der Säule-3-Offenlegung hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine dreiphasige Überarbeitung der Offenlegungsanforderungen vorgeschlagen. Die erste Phase wurde im Dezember 2016 durch die EBA in Form von Leitlinien umgesetzt.

Die Berater der movisco AG haben eine deutsche Universalbank bei der Umstellung ihrer Prozesse und Systeme auf die neuen Offenlegungsformate begleitet...

 

Der von der movisco AG betreute Kunde hat zu Beginn des Projekts die Offenlegungsanforderungen der CRR vollständig erfüllt und sah sich nun vor der Herausforderung, die bestehenden IT-Systeme und Prozesse zur Erstellung des Offenlegungsberichts so anzupassen, dass die neuen Anforderungen des BCBS 309 erfüllt und die Tabellenentwürfe der EBA Guideline vollständig, rechtzeitig und korrekt gefüllt werden können.

Ausgangslage

Anfang 2015 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, kurz: BCBS) Vorschläge für die Überarbeitung der regulatorischen Offenlegungsanforderungen gemäß Säule 3 des Basel-III-Rahmenwerks veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgt in drei Phasen, die erste und umfangreichste wird in dem am 28. Januar 2015 erschienenen Papier „Revised Pillar 3 disclosure  requirements“ (BCBS 309) beschrieben. Die zweite Phase, die vor allem die Offenlegungsanforderungen bezüglich Liquidität, Verschuldungsquote und Eigenmitteln überarbeitet, wird in dem im März 2016  erschienenen Konsultationspapier BCBS 356 erstmals beschrieben, das im März 2017 unter dem Namen BCBS 400 seinen finalen Stand erreicht. Die Anforderungen der dritten Phase wurden im Februar 2018 formuliert und in dem Papier BCBS 432 zur Konsultation gestellt...

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