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Reporting im Sinne der Nachhaltigkeit - CSRD

Als 2019 der European Green Deal von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, war es unter anderem das große Ziel, mehr Maßnahmen im Bereich Finanzmarktregulierung zu entwickeln. Einen kurzen Überblick über verschiedene regulatorische Ansätze wurde von der movisco AG schon im Blogartikel "Sustainable Finance – Nachhaltige Finanzwirtschaft bedarf einer neuen Regulatorik" gegeben. Hier wurde auch der Vorschlag der EU-Kommission, einen Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) einzuführen, aufgegriffen und die ersten Überlegungen eingeordnet. Was hat sich seitdem verändert?

Was ist überhaupt die CSRD?

Mit der CSRD wird eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), verfolgt. Grob gesagt werden größere Unternehmen hiermit verpflichtet, Informationen zu Risiken, die aus ökologischen und sozialen Aspekten entstehen, offenzulegen. Diese beinhaltete jedoch keine bindenden Standards. Mit der CSRD soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden. Dies bedeutet, dass es einheitliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen geben wird, auf deren Grundlage Unternehmen, die einen Bericht nach der CSRD erstellen müssen, handeln.

Wie weit ist die EU bei der Entwicklung der CSRD?

Gemäß des Plans im vorher erwähnten Blogartikels wurde bis Mitte des Jahres 2022 ein erster Entwurf mit initialen Kernstandards, die in der CSRD enthalten sein sollen, vorgelegt bzw. darüber entschieden. Hier wurde im Trilog eine vorläufige politische Einigung erzielt; im November 2022 wurde diese Richtlinie vom Europäischen Parlament angenommen und am 16.12.2022 als Richtlinie (EU) 2022/2464 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dies hat zur Folge, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ab Inkrafttreten, was am 05.01.2023 geschah, 18 Monate Zeit haben, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Wer ist von der CSRD betroffen und ab wann sind sie offenlegungspflichtig?

Im Allgemeinen folgt die CSRD einem Vier-Stufen-Plan, d.h. es wird stufenweise für immer mehr Unternehmen erforderlich, Bericht über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltrechte, soziale Rechte und Governance-Fakten zu erstatten.

Ab dem Jahr 2024 sollen die Anordnung der CSRD gelten. Die ersten Berichte werden also zum Geschäftsjahr 2024 erstellt. Hier werden zuerst Unternehmen veranlasst, die bereits unter die Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller Informationen fallen. Schritt für Schritt weitet sich diese Pflicht dann auf alle größeren Unternehmen bis zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), jedoch mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028, und sogar nichteuropäischen Unternehmen, aus. Welche Kriterien die betroffenen Unternehmen im Detail erfüllen müssen, ist in Tabelle 1 zusammengefasst:

Anwendungsjahr der Richtlinie

 

Kriterien für betroffene Unternehmen

 

2024 (Bericht ab 2025)

 

Haftungsbeschränkte Unternehmen, die

- am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. Euro
  • Durchschn. Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahrs: mind. 250

- kapitalmarktorientiert sind

- im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen

Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die die vorherigen Kriterien erfüllen

 

2025 (Bericht ab 2026)

Haftungsbeschränkte Unternehmen, die

- am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. Euro
  • Durchschn. Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahrs: mind. 250

2026 (Bericht ab 2025)

Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, d.h. sie erfüllen am Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Bedingungen nicht:

  • Bilanzsumme: mind. 350000€
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 700000€
  • Durchschnittl. Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahrs: mind. 10

(Opt-Out bis 2028 möglich)

2028 (Bericht ab 2029)

Nichteuropäische Unternehmen, die

  • mindestens einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen
  • mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben
Tabelle 1: Kriterienübersicht für von der CSRD betroffene Unternehmen

Was ist der Inhalt der CSRD?

Mit der CSRD werden Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standard, kurz: ESRS) eingeführt, die im Einklang mit den EU-Klimazielen stehen. Diese sind noch in Entwicklung und sollen in vier Paketen bekannt gegeben werden. Das erste Standardpaket beinhaltet die Kernstandards der CSRD. Die finalen Entwürfewurden der Kommission am 23.11.2022 übergeben, die sich nun darüber beraten wird, um diese bis Juni 2023 anzunehmen. Diese Standards beinhalten zwei übergreifende und themenspezifische ESRS zu ökologischen, ökonomischen und Governance-Aspekten. Weitere ESRS sollen in den weiteren Standardpaketen eingeführt werden, wobei diese sich dann auf spezifische Sektoren konzentrieren werden. Hier sollen erste Entwürfe zum zweiten Paket im März/April 2023 zur Konsultation vorgelegt werden.

Die CSRD soll zu jedem Paket außerdem Digitalisierungsvorgaben beinhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem standardisierten, digitalen Format erfolgen soll, was diese in Einklang mit der europäischen Strategie für Daten und digitale Finanzstrategie bringen soll.

CSRD, ESRS – der richtige Weg zur Nachhaltigkeit?

Nun, da die CSRD und die ESRS sich ihrer Finalisierung nähern, zeichnet sich ein immer genaueres Bild ab, was sich im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern wird. Klar ist, die CSRD führt große Änderungen in dem, wer Bericht erstatten muss, worüber und wie Bericht erstattet wird und, daraus folgend, welche Prozesse hierfür benötigt werden.

Ein einheitliches Reporting-Framework wird dafür sorgen, widersprüchlichen Standards und Informationslücken vorzubeugen und Nachhaltigkeitsdaten vergleichbarer zu machen. Doch nur mit qualitativ hochwertigen und relevanten Daten wird es möglich sein, verlässliche Informationen abzuleiten und z.B. Investitionen in nachhaltige Unternehmen und deren Projekte zu fördern und das allgemeine Vertrauen in nachhaltige Investments zu schaffen. Die Beschlüsse der EU sind also ein Schritt in die richtige Richtung und sollten einen positiven Einfluss im Sinne der Nachhaltigkeit auf das Finanzsystem haben.

Jedoch: Besonders, weil der Umfang der CSRD so groß ist, zeichnet sich ab, dass auf Banken, Versicherungen und Unternehmen viel Arbeit zukommt. Für eine stärkere Nachhaltigkeit ist das notwendig. Außerdem sollte bedacht werden, dass, auch wenn noch Zeit bis zur Berichterstattung bleibt, diese nicht zu lange warten sollten, um die damit verbundenen Herausforderungen (wie z.B. ein möglicher Umbau der internen Systeme zum Risikomanagement und zur Informationsaggregation) in Angriff zu nehmen.

Die movisco AG begleitet seit vielen Jahren Unternehmen im Finanzbereich in regulatorischen Vorhaben und besitzt Expertise im Bereich „Sustainable Finance“. Profitieren auch Sie von unserem fachlichen und technischen Wissen, um einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zu gehen.


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Susanne Jung

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