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Sustainable Finance – Nachhaltige Finanzwirtschaft bedarf einer neuen Regulatorik

Die bereits erkennbare Klimakrise verändert das sozioökonomische Verhalten der Märkte und der Menschen, die sich zunehmend aufgeschlossen gegenüber der Thematik Sustainable Finance, Green Finance, Environmental Social Governance (ESG) erweisen. Im Zentrum dieses Wandels steht die Finanzwirtschaft als Dreh- und Angelpunkt zukünftiger Investitionen und Entwicklungen.

Sustainable Finance verlangt eine neue Regulatorik

Das Ziel ist klar: Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit strebt die EU – namentlich die Europäische Kommission – die Klimaneutralität an. Noch ist unklar, wie hoch die Kosten für diesen „Green Deal” sein werden. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass sie weder durch die öffentliche Hand noch die Unternehmen allein getragen werden können. Die Kapitalmärkte sind also gefragt. Um für Investitionen und Kapitalströme mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, wachsen durch eine überarbeitete Regulatorik die Anforderungen an das Reporting. Doch noch herrscht rund um „Sustainable Finance” eine verwirrende Vielzahl verschiedener Vorgaben und Initiativen, die nicht nur Banken treffen.

Da diese Vorgaben und Initiativen den Banksektor betreffen, doch seit dem ersten Merkblatt der BaFin noch wenig im Konkreten zum Thema Sustainable Finance umgesetzt ist, haben wir von movisco gerade eine umfassende Branchenbefragung unter Fach- und Führungskräften zu Environmental Social Governance (ESG) und Sustainable Finance in der Bankenlandschaft aufgesetzt. Ziel ist, die wissenschaftliche Erforschung dieses Bereiches tatkräftig zu unterstützen. Den Fragebogen finden Sie für Ihre Teilnahme bis zum Herbst 2021 online hier: https://survey.questionstar.com/86b5af60

Warum gibt es keinen einheitlichen Ansatz für Sustainable Finance?

Wer tiefer in das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sustainable Finance einsteigt, wird zunächst einem Wust an Abkürzungen und verschiedenen Initiativen begegnen. Das liegt einerseits daran, dass eine europaweit harmonisierte Regulatorik in ihrem Gesetzgebungsprozess immer komplex ist - und naturgemäß sein muss: Es gilt auf politischer Ebene die verschiedenen Partikularinteressen unter einen Hut zu bringen, wobei auch nationale Rahmenwerke berücksichtigt werden.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass das oberste Ziel, die Klimaneutralität, ja keinem Selbstzweck folgt, sondern eine Antwort auf die drängendste Herausforderung der Menschheit bieten soll: Abwendung der drohenden und absehbaren Klimakatastrophe. Die verschiedenen Organisationen und Ebenen (national und international) liefern aus verschiedenen Richtungen und Blickwinkeln entsprechende Impulse. Was auf den ersten Blick kompliziert, ja überkomplex wirken mag – und es setzt sich auf der operativen Ebene fort. Denn den einen zwingenden „Königsweg” oder Masterplan zur Erreichung der Klimaneutralität wird es kaum geben, daher verfolgen die verschiedenen Initiativen, Direktiven und Vorschläge ein gemeinsames Ziel: Die Finanzwirtschaft, Banken und Realwirtschaft beim Übergang zu nachhaltigem Wirtschaften zu unterstützen.

Taxonomie – Klassifikationssschema mit Kriterien zur Nachhaltigkeit

Analysieren wir also etwas tiefer, wie die verschiedenen Ansätze in der Regulatorik zu nachhaltigem Wachstum zusammenhängen. Die regulatorische Grundlage bildet hier die EU-Taxonomie, zurückgehend auf den im März 2018 von der Europäischen Kommision veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Die Taxonomie liefert eine Klassifikation von Wirtschaftsaktivitäten über deren Nachhaltigkeit. Damit soll sie den Teilnehmern an den Finanzmärkten Vergleichbarkeit bieten und die Sicherheit geben, dass sie tatsächlich in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten oder Unternehmen investieren. Es geht hier also auch um die Vermeidung des so genannten „Greenwashing”, also Produkten oder Verfahren, die sich nur den Anstrich verleihen, nachhaltig zu sein. Die Taxonomie wird sowohl in der nicht-finanziellen Berichterstattung sowie in der Offenlegung von Finanzprodukten verwendet werden. Sie definiert verschiedene Kriterien, die allesamt erfüllt sein müssen, damit eine Wirtschaftstätigkeit auch als nachhaltig gilt. Entsprechend müssen diese einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs beschriebenen Umweltzielen leisten.

Die Taxonomie betrifft auch realwirtschaftliche Unternehmen, die ihre Produkte und ihr Wirtschaften somit transparenter machen müssen – nicht allein wegen der damit verbundenen Regulatorik, sondern auch aus Eigeninteresse, um Investoren, die von regulatorischen Vorschriften betroffen sind, zufriedenzustellen.

NFRD, CSRD, EFRAG – was verbirgt sich dahinter?

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – eigentlich europäische Verordnung 2019/2088  über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor – wurde bereits im Dezember 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist der erste Meilenstein des europäischen Plans auf dem Weg zu Sustainable Finance. Betroffen von der SFDR sind „Finanzmarktteilnehmer” und „Finanzberater”.

Als Finanzmarktteilnehmer werden u.a. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, aber auch Versicherungsunternehmen, die Anlageprodukte in Form von fondsgebundenen Lebensversicherungen anbieten, definiert. Zu den Finanzberatern gehören u.a. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute.

SFDR fordert Offenlegung von Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die SFDR fordert von beiden Gruppen die Offenlegung von Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Anlageentscheidungen sowie der Beratung. Das gilt auch auf Produktebene und unabhängig davon, ob mit einer Anlage Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. Die Offenlegung muss beispielsweise auf der Webseite, aber auch in Marketingunterlagen veröffentlicht werden. Die wesentlichen Teile der Verordnung sollten bereits ab März 2021 umgesetzt werden. Auf Produktebene muss sie bis Ende 2022 erfolgen.

Für Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute oder Versicherungen besteht die SFDR neben der Pflicht zum nicht-finanziellen Reporting.

Dieses Reporting wurde von der EU erstmals mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Jahr 2018 definiert. Indes wurden darin aber keine bindenden Standards hinterlegt. Dies soll mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) behoben werden. Es scheint beabsichtigt zu sein, dass sie die NFRD ablösen wird, weswegen es sinnvoll ist, sich auf den Kern der CSRD zu fokussieren.

Das Ziel der CSRD besteht darin, Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatungen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese die Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllen können.

CSRD hebt nichtfinanzielles Reporting auf eine Ebene mit dem Finanzreporting

Unter der CSRD sollen alle großen Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Dies ist gegenüber der NFRD eine deutliche Ausweitung des Geltungsbereichs, d. h. nicht nur Finanzmarkteilnehmer, sondern alle am regulierten Markt gelisteten Unternehmen müssen die Konformität ihrer Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie nachweisen. Und geht es nach dem aktuellen Vorschlag, handelt es sich hier um eine regulatorische Vorgabe, deren Umsetzung im Rahmen des Reportings eher früher als später angegangen werden muss.

  • Im Kern sagt der Vorschlag nichts anderes aus, als das nichtfinanzielle Reporting auf eine Ebene mit dem Finanzreporting zu heben - mit den entsprechenden Folgen. Dazu zählt dann die Verantwortung der Geschäftsleitung für das Nachhaltigkeitsreporting und auch die Ausweitung des Bilanzeids auf die nicht-finanzielle Berichterstattung.
  • Verpflichtung zur externen Prüfung: Nachhaltigkeitsberichterstattung soll von unabhängigen Dritten einer Prüfung unterzogen werden. Dies gilt bereits für die Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2023.
  • Die CSRD legt eindeutige Verantwortlichkeiten für Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest.
  • Sie schreibt das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit” fest. Die Unternehmen und Banken müssen Informationen veröffentlichen, die aus beiden Perspektiven wesentlich sind, also Auswirkungen, die von einer Organisation ausgehen und Auswirkungen, die auf Organisationen einwirken, umfassen.
  • Um die Offenlegungspflichten zu vereinheitlichen, soll konkrete Vorschläge erarbeitet werden und verpflichtend anzuwenden sein.

Die Vorschläge zu dieser Vereinheitlichung wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vorlegen. Sie erarbeitet einen Entwurf für die Architektur eines möglichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU. Dabei werden sektorunabhängige Standards, sektorspezifische Standards und organisationsspezifische Standards aufeinander aufgebaut. Derzeit ist ein Stufenmodell geplant, das aufeinander aufbaut.

  • Ein erster Entwurf mit initialen Kernstandards soll bis Mitte 2022 vorliegen, der dann auf das Berichtsjahr 2023 angewendet werden soll.
  • „Erweiterte” Standards sollen bis Mitte 2023 vorliegen, die dann auf das Berichtsjahr 2024 angewendet werden.
  • Die Standards sollen bis Mitte 2024 weiterentwickelt werden, um auf das Berichtsjahr 2025 angewendet werden zu können.

Dem EFRAG gehören 17 Mitglieder an, darunter verschiedene europäische Dachverbände aber auch nationale Mitgliedsorganisationen (z. B. das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee).

Reporting und Regulatorik stärken den Übergang zu mehr Nachhaltigkeit

Eines ist somit deutlich: Auf Banken, Versicherungen und Unternehmen kommt jede Menge zusätzliche Arbeit und weitere Anforderungen an das Reporting zu. Dies sollte aber nicht als zusätzliche Erschwernis der operativen Arbeiten begriffen werden. Denn die Regulatorik und das nichtfinanzielle Reporting leisten einen wichtigen Beitrag in Richtung einer stärkeren Nachhaltigkeit.

Nur mit einem qualitativ hochwertigen und verlässlichen Non-Financial-Reporting wird es sinnvoll möglich sein, nachhaltige Unternehmen, Projekte und Investitionen zu fördern. Die eindeutige Offenlegung mit Hilfe vergleichbarer Standards wird erst das Vertrauen in nachhaltige Investments schaffen. Regulatorik und Reporting beeinflussen das Finanzsystem also positiv und bilden die Grundlage für den „Green Deal” der EU.

Holen Sie sich Unterstützung bei der Umsetzung

Dem Berichtswesen zu Sustainable Finance wird die gleiche Bedeutung wie Reports der Finanzkennzahlen zukommen. Es gelten somit also die gleichen Anforderungen an Verlässlichkeit, Datenqualität und Konsistenz. Wie aber auch deutlich ist, sind hier viele Dinge und Vorgaben noch „im Fluss”.

Das erschwert auf der einen Seite die konkrete Umsetzung und Planung, auf der anderen Seite bringt das Thema erhöhte Aufwände mit sich, um hier auf der Höhe der jeweilig geltenden Standards zu bleiben. movisco bietet in der Kombination aus Business- und IT-Consulting nicht nur langjährige Expertise in der organisatorischen und technischen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen mit. Unsere Berater besitzen auch die Expertise in Sachen Sustainable Finance und freuen sich darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Tipp 1:

Die Transition im Banking Sektor hin zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft beraten und begleiten wir von movisco nicht nur – wir haben eine besondere Expertise in diesem Zukunftsfeld aufgebaut. Dafür führen wir nicht nur Umfragen und Studien – siehe Tipp 2 – durch, sondern bieten auch auf unserer Sustainable Finance-Website unter https://www.movisco.de/sustainable-finance eine Fülle wichtiger Informationen an, darunter kostenlose Papers, die Sie in den Handlungsfeldern rund um Environmental Social Governance und Sustainable Finance unterstützen:

  • „Umfassendes Self-Assessment. Identifikation von Handlungsfeldern rund um ESG“ als virensicheres PDF
  • „Wandel beginnt imTop-Management. Wie Sie Change-Management erfolgreich leben“ als virensicheres PDF
  • „Der Weg zu Ihrem ESG Reporting. Wandel zeigt sich im Reporting“ als virensicheres PDF

Tipp 2:

Sie sind Fach- oder Führungskraft im Banking Sektor und an den Ergebnissen unserer movisco-Studie interessiert? Dann nehmen Sie an unserer Studie teil, die herausfinden will, welche Initiativen der Sustainable Finance es in der bundesdeutschen Finanzindustrie gegeben hat rsp. was geplant oder projektiert ist. Wie stehen die Institute zum Thema Nachhaltigkeit und den sich daraus ergebenden Veränderungen – und wie wird der Sektor dies konkret umsetzen?

Alle Teilnehmenden sichern sich auf Wunsch die Ergebnisse der folgenden wissenschaftlichen Auswertung der Studie und werden diese kostenlos erhalten. Mit der Vorstellung der Ergebnisse ist im Herbst 2021 zu rechnen.

Tipp 3:

Sie wollen direkt mehr zum Thema Sustainable Finance wissen oder suchen Beratung für Ihr Bankinstitut? – Dann kontaktieren Sie einfach Ronny Maslosz unter ronny.maslosz@movisco.com oder Maximilian Groß unter maximilian.gross@movisco.com.



Ihre Ansprechpartnerin

Susanne Jung

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