Nachdem wir im letzten Update über den Entwurf der Methodologie zum Bankenstresstest 2025 sowie das aktualisierte Offenlegungsrahmenwerk detailliert berichtet haben, lauten unsere heutigen Themen:
In den folgenden Abschnitten gewähren wir einen kurzen Einblick in die o.g. Themen und geben Ausblicke, welche weiteren Schritte seitens der Aufsichtsbehörden aktuell geplant sind.
Um ihrem Auftrag der Harmonisierung der Aufsichtspraktiken nachzukommen, legt die EBA jährlich im Rahmen des ESEP Schlüsselthemen fest. Vor den Hintergründen der jeweiligen aktuellen und erwarteten Herausforderungen setzt die EBA hier entsprechende Schwerpunkte. Hierin legt die EBA allerdings keine detaillierten und umfangreichen aufsichtlichen Prüfungen fest, sondern überlässt dies den zuständigen nationalen Behörden. Von diesen wird dann auch erwartet, in ihren aufsichtliche Überwachungsprozessen spezifische Schwachstellen des nationalen Bankensystems oder individueller Banken zu berücksichtigen.
Im Jahre 2025 sollen die folgende drei Schwerpunkte gesetzt werden:
Darüber hinaus ist in den Statuten der EBA festgehalten, dass sie im drei-jährlichen Turnus zwei „Union Strategic Supervisory Priorities“ (USSP) festlegen muss, die Entwicklungen und Trends in den folgenden drei Jahren in der EU berücksichtigen und sind als eine Art Mantel für das aufsichtliche Prozedere zu verstehen. Das ESEP bietet auch die Möglichkeit, an den USSPs Anpassungen vornehmen zu können.
Für die Periode von 2024-2026 hat sich die EBA für folgende USSO entschieden:
Die digitalen Herausforderungen mit Schwerpunkt auf dem IKT-Risikomanagement und dem Aufbau betrieblicher Widerstandsfähigkeit gegenüber der digitalen Transformation als eine der Schlüsselprioritäten für das ESEP 2025 sollen eine Ergänzung zum zweiten Thema der USSPs 2024–2026 sein.
Die Auswahl der drei Schlüsselthemen erfolgt über folgende Kriterien:
In den letzten Jahren hat die EBA einen gezielteren Ansatz bei der Identifizierung und Festlegung der jährlichen Prioritäten gewählt. Dies bedeutet, dass eine Ausrichtung auf Aspekte, die für das kommende Jahr als „spezifisch“ gelten, erfolgt.
Im Jahre 2024 waren strukturelle Veränderungen wie das Ende der üppigen Liquidität im Bankensystem aufgrund des Auslaufens von TLTRO III, das höhere Zinsumfeld sowie die Turbulenzen im US-Bankensektor und der Fall der Credit Suisse für Identifizierung der drei Schlüsselthemen maßgeblich:
Diese Ergänzungen beziehen sich auf die Regulation (EU) No 1093/2010, die auch unter dem Namen „Mortgage Credit Directive“ (MCD) Bekanntheit erlangt hat und seit dem 21. März 2016 Gültigkeit besitzt.
Die MCD ist dem Ziel aufgesetzt worden, die publizierenden Kreditinstitute zur Einführung geeigneter und frühzeitiger „Forbearance Maßnahmen“ zu sensibilisieren, um Sicherungsübereignungen zu vermeiden. Aus diesem Grund umfasst die MCD umfassende Publikationspflichten zu Verzugsinformation und Sicherungsübereignungen.
Als ergänzende Maßnahme zur MCD ist am 29.12.2024 die „Credit Servicers Directive“ (CSD) – auch besser bekannt unter dem Namen „Non-Performing Loans Directive“ eingeführt worden.
Angesichts der Tatsache, dass Teile dieser Leitlinien nun in verbindliches Unionsrecht im Rahmen der MCD aufgenommen wurden, ohne dass sich die Anforderungen insgesamt änderten, kam die EBA zu dem Schluss, dass kein umfangreicher Prozess einer sonst üblichen öffentlichen Konsultation erforderlich ist und lediglich hat die Mitglieder seiner Banking Stakeholder Group (BSG) um Einwertung gebeten.
Im nächsten Schritt werden die angepassten Vorgaben dann in EU-Recht gegossen und zwei Monate nach der Veröffentlichung sind die veränderten Publikationspflichten wirksam.
Die Anpassungen en bloc:
Nach wie vor haben die europäischen Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 (und auch 2025) für Banken zahlreiche Themen auf Ihrer Agenda, unter anderem das aktualisierte „ESEP“ sowie die Erweiterungen des „MCD“. Diese können umfangreichen Handlungsbedarf der europäischen Banken hervorrufen.
Auch die movisco AG hat sich bereits mit diesen Themen ausführlich befasst – sprechen Sie uns daher gerne an.
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