Die europäischen Aufsichtsbehörden waren während der Sommermonate nicht untätig und haben einige interessante Veröffentlichungen herausgegeben. Im heutigen movisco Reporting Update gehen wir auf einen Teil der spannendsten EBA-Publikationen der vergangenen Monate ein.
Nachdem wir im letzten Update über geänderte Meldepflichten für Marktrisiken berichtet haben, werden wir in dieser Ausgabe mit der Veröffentlichung der Stresstest-Methodologie und dem aktualisierten Offenlegungsrahmenwerk zur dritten Basel III-Säule, zwei wichtige Themen näher beleuchten.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren Entwurf zur Methodik des EU-weiten Stresstests 2025 veröffentlicht und damit den Dialog mit der Bankenbranche eröffnet. Dieser Stresstest baut auf der Methodik des Tests von 2023 auf, enthält jedoch wichtige Verbesserungen. Eine wesentliche Neuerung ist die Integration der Eigenkapitalanforderung (CRR3), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Zudem berücksichtigt die EBA die Verschiebung der Anwendung der Marktrisikoregeln (FRTB) auf 2026. Weitere Anpassungen umfassen die Zentralisierung des Nettozinsertrags (NII) und eine präzisere Marktrisikobewertung, um die Sensitivität gegenüber Risiken zu erhöhen. Der Stresstest umfasst auch Verbesserungen in der Bewertung des Kreditrisikos nach einzelnen Wirtschaftssektoren. Die Ergebnisse des Tests werden wichtige Erkenntnisse für die künftige Kapitalplanung der Banken liefern.
68 Banken aus der EU und Norwegen, darunter 54 aus dem Euroraum, werden am Stresstest teilnehmen und somit 75 % des EU-Bankensektors abdecken. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Banken unter widrigen wirtschaftlichen Bedingungen zu prüfen und die Daten in den Aufsichtsüberprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) 2025 einzuspeisen.
Für kleinere und weniger komplexe Banken wird ein Proportionalitätsprinzip angewendet, um Effizienz und Transparenz zu gewährleisten. Banken werden auf Basis relevanter Kapitalanforderungen und unter der Annahme einer statischen Bilanz bewertet.
Die endgültige Methodik soll spätestens zum Jahresende 2024 veröffentlicht werden, damit der Stresstest mit dem Jahreswechsel beginnen kann. Die ersten Ergebnisse sind ab Juli 2025 zu erwarten.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue technische Durchführungsstandards (ITS) veröffentlicht, die die Offenlegungspflichten von Säule 3 im Rahmen der Basel-III-Reformen umsetzen. Diese ITS ist ein wichtiger Schritt zur Implementierung der Anforderungen. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die Offenlegung von Informationen zu Kreditrisiko, Marktrisiko, CVA-Risiko, operationellem Risiko, der Output-Untergrenze sowie einer Übergangsoffenlegung zu Krypto-Assets.
Die ITS sollen sicherstellen, dass Marktteilnehmer ausreichend vergleichbare Informationen erhalten, um die Risikoprofile von Banken zu bewerten und deren Einhaltung der CRR-3-Vorgaben nachvollziehen zu können. Dies trägt zur Förderung der Marktdisziplin bei. Ein zentrales Ziel der ITS ist es, die Offenlegungsvorgaben an das Basel-III-Rahmenwerk anzupassen und sie in die aufsichtsrechtlichen Berichtsanforderungen zu integrieren, um eine einheitliche und konsistente Informationsbasis zu schaffen.
Die EBA hat zudem den Auftrag, IT-Lösungen, Vorlagen und Anweisungen für diese Offenlegungen zu entwickeln, um die Umsetzung für Banken zu erleichtern. Die neuen ITS ersetzen die bisherigen Durchführungsverordnungen und sollen benutzerfreundlicher sein.
Später im Jahr 2024 wird die EBA weitere Offenlegungspflichten ergänzen, darunter erweiterte Anforderungen zu ESG-Risiken für alle Banken sowie neue Offenlegungspflichten im Bereich des „shadow bankings“. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit im Bankensektor zu verbessern und den aufsichtsrechtlichen Rahmen in der EU zu stärken.
Im kommenden Jahr führt die europäische Bankenaufsicht den nächsten Stresstest durch. Dabei wird erneut die Widerstandsfähigkeit sowohl des Bankensektors als auch einzelner Banken gegen finanzielle und wirtschaftliche Schocks geprüft. Es ist dringend zu empfehlen, sich möglichst früh mit der Methodologie auseinanderzusetzen, um Aufwand und Datenanforderung einschätzen zu können.
Weiterhin sollte ein Blick auf neuste Veränderungen im Bereich der Offenlegungs- und Meldepflichten gelegt werden, um mit den regulatorischen Anforderungen stets Schritt zu halten.
Die movisco AG hat sich bereits mit diesen Themen ausführlich befasst – sprechen Sie uns daher gerne an.
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