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Financial & Regulatory Reporting – movisco-EBA-Update: das neue movisco Reporting Update #2

Das heutige movisco Reporting Update bietet Ihnen erneut eine Zusammenstellung über die aktuellen Themen, Arbeitsbereiche und Anforderungen seitens der europäischen Aufsichtsbehörden und auch der nationalen Vorgaben bspw. im Hinblick auf Bilanzierung.

Nachdem wir im vergangenen Update über den European single access point (ESAP) und das Data collection benchmarking informiert haben, behandeln wir heute die Einrichtung des Joint Bank Reporting Committee sowie die Ankündigung der EBA, das Rahmenwerk für die Offenlegung und Meldung operationeller Risiken anzupassen.

Das neue Joint Bank Reporting Committee (JBRC) - Effizientere Datenmeldungen für die Bankenbranche

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich das Ziel gesetzt, die verschiedenen Datenmeldungen der Bankenbranchen effizienter zu gestalten. Dazu soll das Meldewesen für statistische, aufsichtsrechtliche und Abwicklungsdaten der beiden Behörden harmonisiert und integriert werden.

In einem gemeinsam veröffentlichten Memorandum of Understanding haben sich EBA und EZB verständigt, ein gemeinsames Komitee einzurichten. Dieses soll helfen, die Datenmeldungen unter anderem durch die Entwicklung gemeinsamer Definitionen und Standards zu verbessern.

Das neu gegründete Joint Bank Reporting Committee (JBRC) wird nicht allein durch Vertreter der EBA und EZB getragen, sondern auch die EU-Kommission und das Single Resolution Board (SRB) werden vollwertige Mitglieder. Vervollständigt werden soll das Komitee durch die mögliche Teilnahme aller Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Befugnis zum Erlassen von Aufsichts-, Abwicklungs- und statistischer Berichtsanforderungen besitzen.

Die von den Gesetzgebungsverfahren betroffenen Banken können sich zwar nicht direkt beteiligen, sollen aber über ein gemeinsames Gremium, der Reporting Contact Group, Teilhabe am JBRC bekommen.

Das JBRC ist mit der Entwicklung gemeinsamer Konzepte und Definitionen betraut, die sowohl für neue als auch bestehende Berichterstattung herangezogen werden kann. Als erstes konkretes Arbeitsergebnis wurde die Entwicklung eines gemeinsamen Wörterbuches in Aussicht gestellt. In diesem sollen relevante Informationen zu den statistischen, aufsichtsrechtlichen und Abwicklungsdaten zusammengefasst werden.

Änderungen der Säule 3 zur Umsetzung der Basel-III-Reformen in der EU

Um die Finanzaufsicht in den Mitgliedsländern zu befähigen, die Einhaltung des Basel-III-Rahmenwerks für operationelle Risiken zu überwachen, sind Anpassungen der Offenlegungs- und Aufsichtsmeldepflichten notwendig. Die EBA diskutiert aktuell entsprechende Entwürfe, um die Reformen der EU umzusetzen. Die angepassten Offenlegungsstandards sollen zudem die Vergleichbarkeit mit dem internationalen Bankensektor vereinfachen; die Erleichterung der Umsetzung durch die Institute ist aber ebenfalls Teil der Zielsetzung.

Konkret geplant ist, die entsprechenden technischen Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS) zu überarbeiten. Damit werden die Offenlegungs- und Meldepflichten der neuen Capital Requirements Regulation (CRR3) angepasst sowie ein überarbeiteter Rahmen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen des operationellen Risikos eingeführt.

Der Konsultationszeitraum ist bis Ende April angesetzt. Die geänderten ITS soll zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten - die Abnahme durch die EU-Kommission vorausgesetzt. Die erste Offenlegungsstichtag wäre somit der 31.März 2025.

Tipp:

Die EBA hat geleichzeitig Konsultationsunterlagen für die Anpassung des Frameworks für Geschäftsindikatoren von operationellen Risiken erlassen.

Fazit

Die Gründung des Joint Bank Reporting Committee markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Bankenwelt. Es legt den Grundstein für ein integriertes Berichtswesen, das statistische, aufsichtsrechtliche und Abwicklungsdaten umfasst, und ebnet den Weg für einen einheitlichen Meldestandard in der gesamten EU nach dem Prinzip „define once, report once“.

Für Institute sind die engmaschige Beobachtung und Reaktion auf geänderte Offenlegungs- und Meldepflichten auch in diesem Jahr weiterhin unverzichtbar. Zudem können sich Institute während der Konsultationszeiträume einbringen.

 

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