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Financial & Regulatory Reporting – movisco-EBA-Update: das neue movisco Reporting Update #3

Im Rahmen des movisco Reporting Updates liefern wir Ihnen erneut eine Zusammenstellung über die aktuellen Themen, Arbeitsbereiche und Anforderungen seitens der europäischen Aufsichtsbehörden und auch der nationalen Vorgaben bspw. im Hinblick auf Bilanzierung.

Im letzten movisco Reporting Update haben wir über die Einrichtung des Joint Bank Reporting Committees (JBRC) sowie die Ankündigung der EBA, das Rahmenwerk für die Offenlegung und Meldung operationeller Risiken anzupassen, berichtet.

Heute möchten wir in den folgenden Abschnitten einen Überblick geben über die EBA ITS zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/451 der Kommission und Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/453 der Kommission zur Änderung der Meldepflichten für Marktrisiken.

Änderungen der Meldepflichten für Marktrisiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) hat im  Januar 2024 mit dem finalen Entwurf der Technischen Durchführungsstandards (implementing technical standards - ITS) zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/451 der Kommission und Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/453 der Kommission, die Änderungen der  Meldepflichten für Marktrisiken veröffentlicht, die - ausgenommen der Berichterstattung über Reklassifizierungen zwischen den Handelsbüchern - mit der Meldung zum 31. März 2025 angewandt werden sollen.

Mit dem finalen Entwurf dieser ITS hat die EBA die zu meldenden Informationen über die Eigenkapitalanforderungen unter den alternativen Ansätzen, alternativer standardisierter Ansatz (alternative standardised approach - ASA) und alternativer interner Modellansatz (alternative internal model approach - AIMA), überarbeitet sowie eine Berichterstattung über Reklassifizierungen von Instrumenten zwischen den Handelsbüchern und der damit verbundenen Eigenkapitalanforderungen hinzugefügt.

Zum Hintergrund der Änderungen der regulatorischen Berichtsanforderungen für Marktrisiken

Mit der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2) hat der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS) die Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) in das EU-Prudential Framework eingeführt. Die FRTB sind eine Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für das Handelsbuch von Finanzinstitutionen mit dem Ziel, die Risikomessung und -steuerung für das Handelsbuch zu verbessern und eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Finanzinstitutionen sicherzustellen. Obwohl die FRTB-Anforderungen noch nicht bindend für Eigenkapitalanforderungen sind, wurden sie als neue Meldeanforderungen in den ITS aufgenommen als erster Schritt zur vollständigen Implementierung der FRTB in der EU.

Der Artikel 430b CRR beauftragt die EBA damit, Details zur Meldung der Eigenkapitalanforderungen gemäß FRTB festzulegen. Die EBA veröffentlichte 2020 den finalen Entwurf für konkrete Anforderungen an das Marktrisiko. Diese enthalten Vorlagen für Schwellenwerte und Zusammenfassungen, die den Umfang der Handelsbücher der Institutionen und das Volumen ihres Marktrisikogeschäfts darstellen. Die aktuell geltenden ITS für die Meldevorschriften für Marktrisiken, angenommen als Verordnung (EU) 2021/453, sind seit 2021 in Kraft und werden mit den Technischen Durchführungsstandards (ITS) der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/451 zum 31. März 2025 ersetzt.

Neuerungen gemäß der ITS hinsichtlich der Verordnung (EU) 2021/451

Um die Vorbereitung der Institutionen auf die vollständige Implementierung der FRTB zu unterstützen, legen diese ITS den Rahmen und die Details für die Erweiterung des FRTB-Berichterstattungsrahmens fest. So werden zusätzliche erweiterte Vorlagen für die Ansätze ASA und AIMA eingeführt, um Details über Eigenkapitalanforderungen für Markrisiken von FRTB-Institutionen zu erfassen. Außerdem werden für alle Institute neue Vorlagen für die Reklassifizierung zwischen den Handelsbüchern und den damit verbundenen Eigenkapitalanforderungen erstellt.

Diese neuen Berichtspflichten der ITS betreffen vor allem Kreditinstitute mit erheblichem Marktrisikogeschäft, den FRTB-Institutionen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und Komplexität, strengeren aufsichtsrechtlichen Regeln unterliegen und detailliertere und umfassendere Information über Risikomessung und Eigenkapitalanforderungen melden müssen als Unternehmen mit kleineren Handelsbüchern und weniger komplexen Handelsaktivitäten, die nach einem vereinfachten und standardisierten Ansatz (simplified standardised approach - SSA) relevante Informationen melden. Diese Unternehmen werden als SSA-Institutionen bezeichnet.

Diese Änderungen der Meldepflichten für Marktrisiken, welche die ITS mit sich bringen, sollen damit die Risikosteuerung für das Handelsbuch sowie die Transparenz bzgl. der Kapitalausstattung von Banken und Finanzinstituten verbessern.

Mit der bevorstehenden vollständigen Implementierung der FRTB in der EU zielen die Technischen Durchführungsstandards der EBA zu Änderungen an der Verordnung (EU) 2021/451 der Kommission und zur Änderung der Meldepflichten für Marktrisiken darauf ab, den Rahmen und die Details für die Erweiterung des FRTB-Meldesystems festzulegen und damit die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.

Die movisco AG hat sich bereits mit diesen Themen ausführlich befasst – sprechen Sie uns daher gerne an.

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