Mit dem EU AI Act etabliert die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister hat diese Regulierung tiefgreifende Auswirkungen – sowohl auf bestehende KI-Systeme als auch auf Innovationsstrategien.
Der AI Act gilt für alle Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen, die in der EU tätig sind – auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Besonders relevant ist die Risikoeinstufung, die über die regulatorischen Pflichten entscheidet:
Hochrisiko-KI
Systeme, die wesentliche Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben – darunter:
Begrenztes Risiko
Systeme mit Transparenzpflicht, z. B.:
Systemische GPAI-Modelle (General-Purpose AI)
Große Sprachmodelle (z. B. GPT, Claude), wenn sie in geschäftskritischen Anwendungen zum Einsatz kommen, unterliegen eigenen Pflichten, insbesondere wenn sie hoch skalierbar oder verbreitet sind.
Branchennahe Ausnahmen gelten nur begrenzt. Der AI Act unterscheidet z. B. nicht nach öffentlich vs. privat – wohl aber zwischen Anbietern, Importeuren und Nutzern. Dennoch gibt es wichtige Spielräume für Finanzunternehmen:
Banken, Versicherer und Finanzdienstleister, die Hochrisiko-KI nutzen, müssen künftig:
Für GPAI-Modelle gelten zusätzlich:
Bereiten Sie sich jetzt auf den EU AI Act vor – mit einem starken IKT-Risikomanagement.
Der neue Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz bringt nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen. Ob Hochrisiko-KI, Governance-Strukturen oder Datenqualität – wer frühzeitig handelt, minimiert nicht nur regulatorische Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kund:innen und Aufsichtsbehörden.
Mit unserem ganzheitlichen IKT-Risikomanagement-Ansatz unterstützen wir Sie bei der systematischen Inventur Ihrer KI-Systeme, der Erfüllung von Dokumentationspflichten und der Integration von Compliance-by-Design in Ihre Prozesse. So setzen Sie den EU AI Act nicht nur um, sondern machen ihn zu einem Wettbewerbsvorteil.
Wir freuen uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme!