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ESG: Mehr als gesetzliche Vorgaben - Kundeninteresse an nachhaltigem Banking steigt

Im movisco-Blogbeitrag zum EcoVadis-Rating (ESG: Quo vadis, EcoVadis? movisco erhält eine EcoVadis-Auszeichnung für CSR) wurde bereits vorgestellt, was hinter EcoVadis steckt, warum es wichtig ist, die eigene Nachhaltigkeit im Unternehmen bewerten zu lassen, wie der Bewertungsprozess aussieht und wie die Nachhaltigkeitsbewertung konkret bei der movisco AG erfolgte.

In diesem zweiten Teil soll es ergänzend darum gehen, hinter die Auszeichnung zu blicken und auch die Notwendigkeit des Themas Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen, genauer: Corporate Social Responsibility (CSR) und „Environmental, Social, Governance“ (ESG), zu unterstreichen. Denn Nachhaltigkeit besteht nicht nur darin, eine offizielle Auszeichnung zu erhalten, dass soziale, ethische und nachhaltige Aspekte im Unternehmen berücksichtigt werden, sondern besitzt neben der Signalfunktion weitere wichtige Rollen. Zudem ist klar, dass das Thema zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Nicht nur, weil es „gerne gesehen“ ist und gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind, sondern vor allem auch, weil es zunehmend die Grundlage für Geschäftsbeziehungen und eine Zusammenarbeit ist.

Warum sich gerade auch Banken einem Rating hinsichtlich ihrer sozialen, ethischen und umweltrelevanten Aktivitäten unterziehen sollten, es wichtig ist, in diesem Umfeld nicht den Anschluss zu verlieren und warum dies essenzieller Bestandteil zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Dazu zunächst ein Blick auf den gesetzlichen Rahmen…

Gesetzlicher Rahmen

Maßnahmen zur Eindämmung von nachhaltigkeits-widrigem Handeln werden von verschiedenen Stakeholdern erwartet. Nicht nur von Kunden und innerhalb des Unternehmens selbst, auch gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten und werden zukünftig nicht gelockert, sondern eher verschärft. Im Überblick:

1. Das Lieferkettengesetz

Zum 01.01.2023 trat das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Menschenrechte entlang globaler Lieferketten einzuhalten. Demnach tragen deutsche Unternehmen sämtlicher Branchen die Verantwortung über die Wahrung der Menschenrechte ihrer Lieferketten (Für Unternehmen mit min. 3.000 Beschäftigten bzw. in 2024 ab 1.000 Mitarbeitern im Inland). Aus dem Gesetz gehen somit klare Anforderungen hervor, die umgesetzt werden müssen, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

Neben der Verantwortung für die gesamte Lieferkette und demnach über intern zu implementierende Prozesse, müssen sich Unternehmen auch der Überprüfung einer externen Behörde stellen, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei Versäumnissen und Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, auch der Ausschluss von öffentlicher Beschaffung kann die Konsequenz sein.

Wer jetzt denkt, dass eine Bank oder ein Finanzdienstleister nicht betroffen ist, liegt falsch. Natürlich fällt auch diese Branche unter dieses Gesetz, da in der heutigen globalisierten Umgebung schon lange nicht mehr alle Aufgaben intern initialisiert und bearbeitet werden, sondern Outsourcing viele Bereiche bestimmt. Dazu gehören unter anderem auch Dienstleistungen, die aus anderen Ländern erbracht werden, wie beispielsweise bestimmte Programmier- und IT-Aufträge. Außerdem treten Banken als Kreditgeber in vielen Lieferketten auf. Hier ist also ebenfalls darauf zu achten, dass die angesprochenen Rechte gelten und eingehalten werden.

2. ESG Legal Framework

Die ESG-Gesetze sind eine Initiative der Europäischen Kommission und haben das Ziel, mehr Nachhaltigkeit in der EU zu realisieren. Grund für die Initiative war ein Fehlen einer verbindlichen Definition von „nachhaltig“, was bisher dazu führte, dass einige Marktteilnehmer diesen Begriff zu ihren Gunsten auslegten und sogenanntes Greenwashing betrieben. Dabei geht es explizit auch um (Finanz-)Produkte und wie „grün“ diese sind. Um die dahingehende Problematik einzudämmen, wurden verschiedene EU-Nachhaltigkeitsregeln aufgestellt.

Die Inhalte des ESG Legal Framework:

  • EU-Taxonomie
  • CSR-Richtlinie
  • EU Green Deal
  • SFDR (Sustainable Finance Reporting Regulation)

Die EU-Taxonomie ist ein verbindliches Klassifizierungssystem, das nachhaltiges Wachstum fördern und finanzieren soll. Es soll Investoren ermöglichen, in umwelt- und klimafreundliche Wirtschaftsbereiche zu investieren. Auch hier wird ein Rating (100-Punkte-Skala) vergeben, das als Orientierung dienen soll, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet. Es wird deutlich, dass es sich nicht nur um umzusetzende Maßnahmen handelt, die eben erfüllt werden müssen, sondern ein Einfluss auf die Wettbewerbsposition das Ergebnis sein kann.

Seit der CSR-Richtlinie, die 2014 verabschiedet wurde, ist es ebenfalls verpflichtend, neben finanziellen auch nicht-finanzielle Angaben in der Berichterstattung von Unternehmen zu ergänzen. Damit soll der Fokus mehr auf sozial und gesellschaftlich relevante ESG-Faktoren gelegt werden. Denn mit dem EU Green Deal ist geplant, Europa als erste Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen. Das soll unter anderen Maßnahmen durch die Reduzierung des Netto-Ausstoßes an Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren erreicht werden.

Mit der Sustainable Finance Reporting Regulation werden vor allem Finanzinstitute in die Pflicht gerufen. Sie dient dazu, nachhaltiges Investieren (definiert durch EU-Taxonomie) transparenter und verständlicher zu gestalten. Die Umsetzung sieht vor, dass ESG-Kriterien in die Anlageentscheidung mit einfließen und dies auch offengelegt wird für Investoren und Kunden. In der Zielformulierung heißt es: „SFDR-Guidelines zielen darauf ab, jegliches Wachstum auf lange Sicht nachhaltig zu generieren und zu finanzieren“. Eine fachliche Bewertung dieser Aussage bleibt an dieser Stelle jedem selbst überlassen - Was allerdings keiner Interpretation bedarf, ist die Pflicht zur thematischen Auseinandersetzung und Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass die Themen Soziales, Ethik und Nachhaltigkeit jedes Unternehmen betreffen und keine Ausnahmen gemacht werden – warum auch? Es geht aber weiter und betrifft nicht nur einen gesetzlichen Rahmen. Auch im Sinne unternehmerischer Ziele und im Wettbewerbsumfeld lohnt sich eine tiefgreifendere Befassung mit dem Thema.

Das Kundeninteresse steigt

Denkt man an Umweltbewusstsein und Sustainability, findet sich auf den ersten Blick die Finanzbranche wohlmöglich nicht unter den Spitzenpositionen auf der Liste der Negativ-Beispiele wieder, verglichen mit Industrieunternehmen. Oftmals werden aber in dieser Diskussion vorerst „nur“ die offensichtlichen Aspekte betrachtet, wie beispielsweise die direkten CO² Emissionen - dabei geht es um viel mehr. Die Kundschaft fragt immer mehr nachhaltige (Finanz-)Produkte an.

Bei dem angesprochenen Lieferkettengesetz und ESG Legal Framework wurde deutlich, dass auch Finanzinstitute in die Pflicht genommen werden, teilweise sogar explizit angesprochen werden. Banken kommen aber nicht nur aufgrund dieser Vorgaben ins Handeln, sondern auch, weil die Zielgruppe nachhaltigkeitsaffiner Bankkunden seit 2014 um 300% gestiegen ist, wie eine aktuelle Studie zeigt (Megatrend Nachhaltigkeit, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken). Die Banken werden tätig und prüfen neben internen Maßnahmen auch ihre Lieferketten und überdenken Investitionsentscheidungen hinsichtlich deren Nachhaltigkeit.

Die Deutsche Bank ging deshalb im letzten Jahr einen Schritt weiter und verpflichtet Lieferanten zu Nachhaltigkeit, da sie dies als eine unternehmerische Kern-Priorität ansieht. Sie schafft mehr Bewusstsein, indem zukünftige Verträge ab einer halben Million Euro Auftragsvolumen nur noch bei ausreichender ESG-Bewertung abgeschlossen werden. Als Partner tritt unter anderem EcoVadis als Ratingagentur auf und eine Mindestpunktzahl von 25 Punkten ist erforderlich, um als Lieferant in Frage zu kommen (Ergebnis movisco AG: 56 Punkte). Die Deutsche Bank geht mit dieser Maßnahme als Vorbild voran und hofft auf Nachzügler in der Branche. Aktuell ist noch unklar, ob sich dies als Standard etablieren wird, aber es ist davon auszugehen, dass Endkunden diese Vorgehensweise begrüßen und positiv bewerten.

Was mitgenommen werden sollte:

Die gesetzlichen Vorgaben und die Interessen sowie Erwartungen der Kunden sprechen für sich. Sie zeigen auf, dass es unerlässlich ist, sich mit den Themen CSR und ESG intensiver zu befassen. Um den Anschluss nicht zu verlieren und Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und zu Kunden zu stärken, muss jedes Unternehmen selbst die eigenen Maßnahmen überprüfen, anpassen und vor allem auch durch externe Stellen bewerten lassen.  Nur so ist gewährleistet, dass man Rechtssicherheit erlangt, eine kritische Betrachtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten erhält, die zur Verbesserung beiträgt und somit die Kunden transparent und verständlich über diese aufklären kann.

Zudem sind im Sinne der unternehmerischen Entwicklung Maßnahmen zu ergreifen - vor allem, was die Bereiche der strategischen Zielsetzung, Messstandards, Reporting und Unternehmenssteuerung angeht. Regulatorische Rahmenbedingungen dazu erscheinen zunächst wie eine große und im Alleingang nur schwer zu bezwingende Wand, vor die man gestellt wird. Hier kommt es darauf an, auf die richtigen Partner und deren Know-how zu setzen, um die richtige Strategie zu formulieren und diese auch erfolgreich zu implementieren. Dies kommt nicht nur unserer Umwelt zugute und schafft Gesetzeskonformität, sondern trägt auch zu langfristigem und nachhaltigem Unternehmenserfolg bei.

Wie movisco Sie bei der Transition zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft unterstützen kann und mehr zum Thema Sustainable Finance lesen Sie hier. Oder Sie kontaktieren uns direkt per Telefon oder E-Mail. Wir beraten Sie gerne!


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