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Basel IV – Der Output-Floor fordert die Banken-IT

Die neuen Eigenmittelanforderungen im Basel IV-Regelwerk lassen die Anforderungen an das Reporting in den Banken erneut ansteigen. Was das für das Risikomanagement, das Berichtswesen und die IT im Banking bedeutet, besprechen wir in diesem Beitrag.

Wachsende Offenlegungspflichten und Berichtswesen

In den vergangenen Jahren hat der regulatorische Druck auf die Banken mit Offenlegungsverpflichtungen und Berichtswesen stetig zugenommen. Dabei sehen sich die Institute teilweise vor gänzlich neuen Herausforderungen, so beispielsweise bei der ESG-Berichterstattung. Und auch im Regelwerk der Basel-Reformen, hier: „Basel IV“, ist eine Komponente enthalten, die das Berichtswesen vor besondere Herausforderungen stellen wird.

Risk Management - der Output-Floor erhöht den Aufwand

Die Rede ist von der „Capital Requirements Regulation III“ (CRR-III, siehe grundsätzlich dazu auch Überarbeitung der Anforderungen an die Offenlegung Phase I (BCBS 309, EBA/GL/2016/11)) und der Definition eines „Output-Floor“. Er definiert für Banken, die einen internen Ratingansatz für ihre Risikoanalysen und Eigenmittelforderungen nutzen, eine Untergrenze für die Berechnung von risikogewichteten Aktiva (RWA) im Vergleich zum Standardansatz.

Hintergrund der CRR-III ist, dass der Baseler Ausschuss auf Basis von eigenen Untersuchungen zu dem Schluss kam, dass Banken die Ermessensspielräume, die eigenen Modellen inhärent sind, zum Teil bewusst nutzen konnten, um niedrige Kapitalanforderungen zu erreichen. Dem soll dadurch ein Riegel vorgeschoben werden, dass nun definiert wird, wie stark der so berechnete Eigenkapitalbedarf maximal von dem Niveau abweichen darf, der sich für dieselben Risiken bei Anwendung der Standardansätze ergäbe.

Mit anderen Worten: Interne Modellierungen werden zwar nicht untersagt und sind weiter möglich, aber sie geraten unter einen größeren Rechtfertigungszwang – was wiederum eine neue Dimension für das Reporting ist und mehr Aufwand insbesondere in der Datenversorgung bedeutet.

CRR-III - Anforderungen an das Reporting

Kurzum: Banken müssen nach CRR-III darlegen, wie stichhaltig die interne Berechnung ist; respektive belegen, dass die vorgeschriebenen Quoten auch eingehalten werden.

Zeitnah den Output-Floor regulatorisch korrekt zu berechnen und zu kontrollieren, wird nur mit einem korrekten Datenhaushalt möglich sein. Es steigen dabei die Anforderungen an die Granularität der verwendeten Daten. Denn Reportings müssen bis hinunter in Linienfunktionen und Marktbereiche so aussagefähig sein, dass dort strategische und operative Maßnahmen abgeleitet werden können, um rechtzeitig zu reagieren.

Zudem ist es insgesamt nötig, mehr Agilität in die IT-Infrastruktur zu bringen, um dem wachsenden Bedarf an zeitnahen Reports und Berichten gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang spielt erwartungsgemäß auch die Korrektheit der gespeicherten Daten (DQM) eine große Rolle: Schlechte Datenqualität kann gravierende Auswirkungen haben.

Wie movisco Sie bei Basel IV unterstützt

Die movisco AG unterstützt Banken und Kreditinstitute in allen Bereichen rund um die Compliance Ihrer Reportings. Wir beraten Sie bei der Anpassung der internen Modellrechnungen und Kontrolle gemäß CRR-III. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, um Ihre IT zukunftsfähig auszurichten - und als erfahrenes Beratungshaus im SAP-Umfeld begleiten wir Sie auch tatkräftig bei der Transformation Ihrer Datenhaushalte und Datenmodelle.

Mit unserer eigens entwickelten Methodik kümmern wir uns auch um die Ist-Erhebung und Verbesserung Ihrer Datenqualität. Die movisco AG steht Ihnen auch in dieser Umsetzungsphase von Basel IV beratend und unterstützend zur Seite, damit diese die regulatorischen Anforderungen in ihren Systemen zur Banksteuerung und dem Reporting erfüllen können. Ihre Ansprechpartner sind Stefan Bachinger, stefan.bachinger@movisco.com und Michael Junklewitz, michael.Junklewitz@movisco.com.


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