Supervisory Reporting: DPM, ITS & Validierungsregeln kurz erklärt
Regelmäßig sind Kreditinstitute im europäischen Währungsraum dazu aufgefordert, einerseits Daten bzw. Informationen über Aktiv- und Passivgeschäft direkt an die Aufsicht zu übermitteln („Supervisory Reporting“) und andererseits diese im Rahmen der Anforderungen an die Offenlegung („Disclosure“) zu publizieren. Empfänger ist im Falle des Supervisory Reportings die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, kurz EBA. Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.
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