Die Planung zukünftiger Zinsüberschüsse ist insbesondere im Controlling großer Finanzinstitute enorm wichtig. Neben eigentlichen Zinszahlungen gilt es, in der Zinsüberschusshochrechnung ebenfalls Agien und Disagien zu berücksichtigen, da diese in Abhängigkeit der Bilanzierungsart ebenfalls Erträge und Aufwendungen darstellen. Um die Auswirkungen der durch (Dis-)Agien bedingten Erträge und Aufwendungen abzuschätzen, werden diese bis zum Laufzeitende des jeweiligen Geschäftes abgegrenzt.
Ausgangslage
Hintergrund der Agien- und Disagien-Abgrenzung im Zuge der Zinsüberschusshochrechnung ist die periodengerechte Berücksichtigung von bei Geschäftsabschluss vereinbarten Agio- bzw. Disagio-Beträgen im Zeitverlauf. Darunter sind die im Kreditgeschäft sowie bei Wertpapieren, Passiva und Derivaten gezahlten Auf- bzw. Abschläge auf das vertraglich vereinbarte Nominalkapital bei Abschluss des Finanzinstruments gemeint. Die periodischen Wertbeiträge oder Minderungen zum Zinsergebnis ergeben sich für vergangene Perioden im Zuge der buchhalterischen Abgrenzung. Diese werden nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) linear über die Laufzeit des Geschäfts verteilt. Gemäß IFRS werden zusätzlich mithilfe der Effektivzinsmethode die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes ermittelt...