Durch die Verschmelzung zweier Bausparkassen entstand in einer von der movisco AG beratenen Institutsgruppe ein „bedeutendes“ Tochterunternehmen, das Offenlegungspflichten aus Säule III des Baseler Rahmenwerks unterliegt. Im Projekt wurden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, um sowohl die erstmalige als auch die langfristige Erstellung eines eigenen Offenlegungsberichts erfolgreich in die Prozesse
des Instituts zu integrieren.
Ausgangslage
Nach Artikel 13 CRR unterliegen bedeutende Tochterunternehmen von EU-Mutterinstituten regelmäßigen Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der CRR. Aktuell obliegt die Einstufung als "bedeutend" noch dem jeweiligen Mutterinstitut. Allgemeingültige Kriterien werden erst mit Inkrafttreten der CRR2 eingeführt. Durch die Verschmelzung von zwei Bausparkassen wurde die Bilanzsumme des neuen Instituts so groß, dass es die von seinem Mutterinstitut festgelegte Schwelle deutlich überschritten hat und somit ab sofort als "bedeutende" Tochter einzustufen ist...