Im Rahmen des Gesamtprojekts für die Umsetzung der AnaCredit-Anforderungen mussten die konkreten Erfordernisse der Meldung erfüllt werden. Dazu zählten die Anbindung neuer Datenattribute und der Aufbau der Datenversorgung, die Qualitätssicherung der zu meldenden Daten und die Verarbeitung und Meldung über das Meldetool Abacus 360.
Ausgangslage
AnaCredit steht als Abkürzung für Analytical Credit Datasets und ist ein auf Datensatzebene statistisches Kreditmeldewesen, dessen Implementierung die Europäische Zentralbank am 18. Mai 2016 über die Verordnung (EU) 2016/867 angeordnet hat. Diese neue regulatorische Anforderung richtet sich an alle europäischen Banken und ist in mehrere Stufen gegliedert. In der ersten definierten Stufe müssen ab September 2018 Daten zu allen Krediten ab einem Volumen über 25.000 €, die an eine nicht-natürliche Person vergeben werden (inkl. der Geschäftspartnerdaten), an die jeweilige nationale Notenbank gemeldet werden. Die nationalen Notenbanken leiten diese Daten an die EZB weiter...