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Die fünfte MaRisk-Novelle überführt die BCBS 239 in den Geltungsbereich aller deutschen Banken

Autoren:
Thomas Arnsberg
Stefan Bachinger
Kategorie:
Business Consulting
IT-Consulting
Schlagwort:
Business Consulting
Datenqualitätsmanagement
Datenmanagement
Risikomanagement
Aufsichtsrecht
Financial Data Management
Bilanzierung
Research

Veröffentlicht in: movisco Research

Global und national systemrelevante Banken (G-SIB bzw. D-SIB) sind zur Beachtung und Erfüllung der Anforderungen der BCBS 239 (Grundsätze zur Aggregation von Risikodaten und Risikoberichterstattung) verpflichtet. Die BCBS 239 stellen umfangreiche und weitrechende Anforderungen an die IT-Infrastruktur und die Prozesse im Risikomanagement von Banken. Institute können diesen neuen Auflagen mit einem 5-Phasen-Modell gegenübertreten...

 

Mit der fünften MaRisk-Novelle (Entwurf vom 18.02.2016) werden die Inhalte des Baseler Papiers BCBS 239 in die deutsche, regulatorische Praxis übernommen. Inhalte der Grundsätze I. Gesamtunternehmensführung & Infrastruktur sowie II. Risikodaten-Aggregation werden für große und komplexe Institute eingeführt...

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