In Folge dessen müssen viele deutsche Kreditinstitute ihr Risikoreporting neu aufstellen. Bislang galten die BCBS 239 ausschließlich für global- und national systemrelevante Banken (G-SIB bzw. D-SIB). Mit der Novellierung der MaRisk wird der Geltungsbereich der Basler Standards auf die deutsche regulatorische Praxis ausgeweitet...