6. MaRisk Novelle – Top 5 des AT9 (Auslagerungen)
Die Anlehnung der MaRisk an die EBA Leitlinien zur Auslagerung (EBA/GL/2019/02) führte zu wesentlichen Überarbeitung des AT9. Allerdings wurde der Detaillierungsgrad der EBA Guidelines – wie von der BaFin angekündigt - nicht übernommen. Die BaFin orientiert sich weiterhin am Prinzipien basierten Grundsatz. Die erwarteten punktuellen Änderungen fielen weitreichend und umfangreich aus und führen zu teils erheblichem Anpassungsbedarf in den Unternehmen. In einem Überblick stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen des AT9 der MaRisk vor.
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